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Überblick

Mit dem 1. Januar 2023 ist das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten” (LkSG, auch als Lieferkettengesetz bekannt) in Deutschland in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, das Lieferketten nachhaltiger und transparenter werden.

Das neue Gesetz verpflichtet große Unternehmen, sicherzustellen, dass sie ihre menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Lieferketten erfüllen. Sie haben auch darüber Bericht zu erstatten, wie sie Risiken und Auswirkungen im Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt – sowohl in ihrer Lieferkette als auch in ihrem eigenen Betrieb – erkennen, bewerten, verhindern und beheben. Unternehmen müssen jährlich ihre Ergebnisse und Maßnahmen dokumentieren und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden.

Organisationen, die nicht ihren Verpflichtungen nachkommen können mit Bußgeldern von bis zu 2 % des Jahresumsatzes belegt werden und Maßnahmen durch die Behörde wie beispielsweise von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen zu werden.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Bundesgesetzblatt.

Wen betrifft das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz umfasst:

  • ab 2023: Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und Sitz in Deutschland,
  • ab 2024: Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und Sitz in Deutschland,
  • im Konzernverbund auch Tochterunternehmen mit bestimmendem Einfluss,
  • eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, direkte Lieferanten und
  • indirekte Lieferanten bei konkreten Anlässen.

Anforderungen an das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Das deutsche Lieferkettengesetz erwartet von Unternehmen, dass sie

  • einen Risikomanagement-Ansatz festlegen,
  • die Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens klar definieren,
  • regelmäßige Risikoanalysen durchführen und darüber berichten.
  • entsprechende Richtlinien ausarbeiten,
  • Präventionsmaßnahmen und Beschwerdemechanismen einzurichten und
  • bei Bedarf Abhilfemaßnahmen durchführen.

Ausblick

Parallel wir intensiv an einem EU-Lieferkettengesetz gearbeitet. Erste Entwürfe deuten darauf hin, dass es nicht nur höhere Anforderungen im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz stellt, sondern auch kleinere Unternehmen betreffen wird. Auf EU-Ebene laufen noch Abstimmungen über den Gesetzesentwurf, daher steht noch nicht ganz fest, wann das geplante europaweite Gesetz in Kraft treten soll.

Erste Schritte

Um die neuen Gesetze zu erfüllen, für die Zukunft gerüstet zu sein und sich Wettbewerbsvorteile in diesem Bereich zu verschaffen, sollten Organisationen zügig prüfen, was die neuen unternehmerischen Sorgfaltspflichten Human Rights and Environmental Due Diligence (HREDD) für ihr Unternehmen bedeuten.

Die folgenden drei ersten Schritte werden empfohlen:

  1. Erfassen Sie die Gesetzgebung in den Ländern, in denen Sie tätig sind.
  2. Bilden Sie ein internes Team, das für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist (z.B. die Rechtsabteilung, die Personalabteilung und die Abteilung für soziale Angelegenheiten).
  3. Identifizieren Sie Anforderungen und Lücken und legen Sie einen Fahrplan für die Umsetzung und Offenlegung fest.

Unsere ESG- und Nachhaltigkeitsspezialisten unterstützen Sie

Unser ESG-Beratungsportfolio wurde entwickelt, um Ihnen dabei zu helfen, Risiken in Ihren Lieferketten zu erkennen, zu mindern und zu bewältigen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre größten Herausforderungen zu identifizieren, Strategien zu entwickeln und zu konzipieren, Lösungen zu implementieren und Sie bei der Berichterstattung und Offenlegung zu unterstützen. Dabei nutzen wir unser gesamtes Leistungsspektrum, Daten aus unserer innovativen EiQ-Plattform für die Due-Diligence-Prüfung von Lieferketten, ein tiefes Verständnis von Branchentrends, Investoreninteressen, Best Practices und Gesetzgebung.

Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Marken und Einzelhändlern, um die Anforderungen der Gesetze und Verordnungen rund um unternehmerische Sorgfaltspflichten (HREDD) zu erfüllen.

 

Unser Portfolio umfasst: 

  • Responsible Sourcing und Implementierung von Strategien
  • Due-Diligence-Prüfung
  • Nachhaltigkeit / ESG-Strategie und Offenlegung
  • Lieferanten Engagement (Überwachung und Befähigung)
  • Beratung zu Menschenrechten und Beschwerdemechanismen (HRIA)
  • Ermittlungen und Korrekturmaßnahmen
  • Cybersecurity-Beratung
  • Beratung zu Kohlenstoff und Klima
  • Beratung zu Managementsystemen