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 Allgemeines 

  1. Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der LRQA Deutschland GmbH (im weiteren LRQA) auch wenn in den jeweiligen Werbemitteln nicht ausdrücklich auf diese Teilnahmebedingungen Bezug genommen wird.
  2. ”Teilnehmer” im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Buchung der Veranstaltung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt.

Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Veranstaltungen in den jeweilig aktuellen Werbemitteln stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Indem LRQA eine Buchung des Teilnehmers zugeht, gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen ab. LRQA behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Nimmt LRQA das Angebot des Teilnehmers nicht an, teilt LRQA dies dem Teilnehmer unverzüglich mit.
  2. Verwendet der Teilnehmer eigene allgemeine Geschäftsbedingungen und enthalten diese insgesamt oder teilweise abweichende Regelungen, werden diese abweichenden Bedingungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn LRQA der Geltung dieser Bedingungen des Teilnehmers ausdrücklich in Text- oder Schriftform zustimmt.
  3. LRQA kann den Vertragsschluss ablehnen, soweit der Teilnehmer bestimmt, dass Zahlungen nicht zunächst auf ältere Forderungen, Kosten und Zinsen und erst dann auf die aktuelle Trainingsbuchung angerechnet werden.

Preise

  1. Die angebotenen Preise verstehen sich pro Teilnehmer inkl. Trainingsunterlagen & Zertifikate sowie Mittagessen und Pausengetränke an den Veranstaltungstagen. Nicht enthalten sind Übernachtungs-, Frühstücks- und Hotelkosten sowie Kosten für das Abendessen.
  2. Die Preise verstehen sich zzgl. der bei Rechnungsstellung aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und richten sich ausschließlich an Teilnehmer im Sinne von § 1 Nr. 2 dieser Teilnahmebedingungen.
  3. Die Preisangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Herausgabe des jeweiligen Werbemittels und der darin ausgewiesenen Gültigkeit und umfassen die dort genannten Leistungen; Preisänderungen nach Ablauf der Gültigkeit bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist auch nach Ablauf der Gültigkeit eine Veränderung des Preises ausgeschlossen.
  4. Die Teilnahmegebühr wird nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge vor dem Training fällig.

Organisatorisches

  1. Die Organisation des Trainings erfolgt unmittelbar durch LRQA oder deren Beauftragte.
  2. LRQA hat in den Veranstaltungshotels ein entsprechendes
    Zimmer-Abrufkontingent bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn reserviert.
  3. Die Buchung des Hotelzimmers erfolgt durch die Teilnehmer selbst.

Stornierung durch LRQA

Soweit ein Training wegen eines von LRQA nicht zu vertretenden Umstandes (Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl, kurzfristige Erkrankung des Referenten, Stornierung durch den Raumanbieter etc.) nicht stattfinden kann, teilt LRQA dies dem Teilnehmer unverzüglich mit. Der Teilnehmer hat nach seiner Wahl Anspruch auf Umbuchung auf einen neuen Termin oder Erstattung der gezahlten Gebühren.

Stornierung durch den Teilnehmer

  1. Eine Stornierung ist bis zu 4 Wochen vor dem Training ohne Angabe von Gründen kostenfrei möglich.
  2. Erfolgt die Stornierung innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen jedoch vor Beginn der letzten 2 Wochen vor dem Training gilt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100,- zzgl. MwSt. pro Teilnehmer als vereinbart.
  3. Erfolgt die Stornierung später als 2 Wochen vor Beginn des Trainings, wird die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Der Teilnehmer kann selbstverständlich bis zu einer Woche vor Beginn des Trainings einen Ersatzteilnehmer benennen.
  4. Wird die Buchung erst innerhalb des kostenpflichtigen Stornierungszeitraums vorgenommen, gelten die vorstehenden Regeln entsprechend.
  5. Die Stornierung bzw. die Mitteilung über einen Ersatzteilnehmer hat zur Fristwahrung an die unten genannten Kontaktdaten zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Stornierung bzw. der Benennung eines Ersatzteilnehmers ist der Zugang bei LRQA unter den u.g. Kontaktdaten.

 Umbuchung durch den Teilnehmer

Bei einer durch den Teilnehmer veranlassten Umbuchung gilt 6 entsprechend.

Haftung

  1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet LRQA nicht - egal aus welchem Rechtsgrund - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch LRQA, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von LRQA der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet LRQA nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei verschuldeten Körper- und Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens.

Verzug

  1. Die Parteien kommen erst durch eine schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung in Verzug, es sei denn eine (Nach-) Fristsetzung ist aus gesetzlichen Gründen entbehrlich.
  2. Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist LRQA zur Berechnung des gesetzlichen Zinsanspruchs berechtigt. LRQA behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass LRQA durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Eigentums- & Copyrightvorbehalt

  1. LRQA behält sich das Eigentum an den Trainingsunterlagen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Teilnehmer vor.
  2. Die bei oder im Zusammenhang mit dem Training ausgehändigten oder sonst bereitgestellten Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Die notwendige Schöpfungshöhe gilt als vereinbart. Jede Form der Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung der Unterlagen bedarf der schriftlichen Zustimmung von LR.

Datenschutz

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerdaten getrennt als Bestands- und als Abrechnungsdaten im Rahmen der gültigen datenschutzrechtlichen Regelungen gespeichert werden.
  2. Das unerlaubte Mitschneiden des Trainings in Ton und / oder Bild ist sowohl aus Gründen des Persönlichkeits- wie Urheberrechts unzulässig und kann mit Ausschluss geahndet werden; eine Kostenerstattung findet in diesem Falle nicht statt.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland und soweit auf Dienstleistungen anwendbar das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
  2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen LRQA und dem Teilnehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  4. Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für eine Änderung des Textformfordernisses selbst.