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Europäische Richtlinie für ortsbewegliche Flaschen und Großflaschen.

2010/35/EU

Transportable Pressure Equipment Directive

+49 40 2999 8901

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Was ist das?

Die EU-Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte (Transportable Pressure Equipment Directive, TPED) richtet sich an Hersteller, bevollmächtigte Vertreter, Importeure, Händler, Betreiber und Besitzer von bestimmten Arten ortsbeweglicher Druckgeräte zur Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Binnenwasserstraße.

Was wird abgedeckt?

In der TPED sind bestimmte Behältnisse aufgelistet, unter anderem:

  • Flaschen
  • Flaschenbündel
  • Großflaschen
  • Druckfässer
  • Kryo-Behälter

Sie umfasst auch Tanks für den Transport von Gasen der Klasse 2 gemäß ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zum Beispiel:

  • Aufsetztanks
  • Tankcontainer
  • Tanks von Tankfahrzeugen
  • Tanks von Kesselwagen
  • Tanks von Batteriewagen und Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC)

Es sind außerdem sechs gefährliche Stoffe anderer Klassen aufgelistet, einschließlich ihrer Ventile und sonstigen Ausrüstungsteile.

Was wir tun.

Die Richtlinie legt fest, welche Geräte durch eine Notifizierte Stelle geprüft werden müssen. Es gibt verschiedene Verfahren zur Konformitätsbewertung, die vom Gerätetyp abhängig sind. Diese beruhen auf den Bestimmungen des ADR.

Wir sind eine Notifizierte Stelle nach der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte. Wir sind in der Lage, sämtliche in den Modulen zur TPED-Konformitätsbewertung vorgesehenen Punkte abzudecken, einschließlich:

  • Typprüfung
  • Genehmigung des Qualitätssystems
  • Produktkontrollen und -prüfungen
  • Zwischenprüfungen und regelmäßige Inspektionen
  • Außerordentliche Prüfungen
  • Neubewertung der Konformität

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