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Trübe Aussichten?

LRQA unterstützt Sie bei der Einhaltung und Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) und prüft auf der Grundlage der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Prüfung Ihrer Anlagen nach AwSV und WHG

Darum geht es

Wasser ist ein kostbares Gut. Damit es so bleibt, regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), neben anderen Aspekten, wie mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird.

Gerade industrielle Anlagen haben mit verschiedensten Stoffen zu tun, die, wenn sie fehlgeleitet werden, Gewässer auf viele Jahre nachhaltig verändern können.

Das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) beinhaltet daher für Anlagen vielfältige Anforderungen. So wird geregelt, wie wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt und umgeschlagen (LAU) bzw. hergestellt, behandelt und verwendet (HBV) werden müssen.

LRQA prüft Ihre Anlagen gemäß den Anforderungen der AwSV.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Wasserhaushaltsgesetz dient dem Zweck, die Gewässer (oberirdische Gewässer, Küstengewässer, Grundwasser) als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut durch nachhaltige Bewirtschaftung zu schützen.

§62 des WHG regelt dabei die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Hier kommt die AwSV ins Spiel.

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Seit August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für den Gewässerschutz maßgeblich. Sie beschreibt unter anderem die technischen und organisatorischen Anforderungen an diverse Anlagen sowie an deren Betreiber. 

Was sind Anlagen?

Im Rahmen des Wasserschutzes werden ortsfeste Einrichtungen als Anlagen bezeichnet, die mit dem Lagern, Abfüllen und umschlagen, oder dem Herstellen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen zu tun haben. Ortsfest bzw. stationär bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Einrichtungen mindestens ein halbes Jahr an einem festen Ort zu einem bestimmten Zweck betrieben werden.

Beispiele für Anlagen im Sinne der AwSV sind:

  • LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen)
    • Öltanks
    • Chemikalienlager
    • Tankstelle
    • Gebindelager
  • HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden)
    • Hydraulikanlagen
    • Erdwärmesonden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen
    • Öltrafos
    • Fermenter (z.B. einer Biogasanlage)

Was sind wassergefährdende Stoffe?

Als wassergefährdend werden die Stoffe bezeichnet, die die Eigenschaften von Wasser nachteilig verändern. Die AwSV ordnet Stoffe und Gemische (Kombination aus zwei oder mehreren Stoffen) in verschiedene Gefährdungsklassen:

  1. Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
  2. Wassergefährdungsklasse 2: deutlich wassergefährdend
  3. Wassergefährdungsklasse 3: stark wassergefährdend

Kriterien sind unter anderem Abbaubarkeit, Toxizität und Mobilität eines Stoffes im Boden.

Stoffe und Gemische, die keine Gefährdung aufweisen, werden als nicht wassergefährdend eingestuft.

Neu eingeführt wurde die Kategorie der allgemein wassergefährdenden Stoffe, die keiner Wassergefährdungsklasse zugeordnet werden.

Auf der Websesite des Bundesanzeigers finden Sie in der entsprechenden Bekanntmachung eine umfangreiche Liste der bereits eingestuften Stoffe, Stoffgruppen und Gemische.

So unterstützen wir Sie bei der Einhaltung der AwSV und des WHG

Sicher über den ganzen Lebenszyklus

Die Anforderungen der AwSV und des WHG betreffen den gesamten Lebenszyklus einer Anlage: Von der Planung, über die Errichtung, den Betrieb und die Instandsetzung, bis hin zur Stilllegung. Mit unserer Erfahrung und vielfältigen Dienstleistungen unterstützen wir Sie, die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdeten Stoffen zu erfüllen.           

Wir prüfen Ihre Anlagen auf Grundlage der AwSV:

  • vor Inbetriebnahme
  • nach wesentlichen Änderungen
  • bei wiederkehrenden Prüfungen
  • bei behördlich angeordneten Prüfungen
  • bei Stilllegung

Über Prüfungen hinaus unterstützen wir Sie mit weiteren Leistungen wie:

  • Zertifizierung von Fachbetrieben, denn nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG dürfen bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausführen
  • Gutachten für eine Eignungsfeststellung oder Gutachten für deren Nichterfordernis

Für Sie bedeutet das:

  • Rechtssicherheit
  • Rechtzeitige Identifizierung von Mängeln

Gemäß den Anforderungen der AwSV veröffentlicht LRQA die von ihr überwachten Fachbetriebe. Um eine Übersicht zu erhalten, vervollständigen Sie bitte das Formular und wir schicken Ihnen die Liste zu.

Liste herunterladen